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   LAG Köln, 30.11.2006 - 5 Sa 973/06   

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LAG Köln, 30.11.2006 - 5 Sa 973/06 (https://dejure.org/2006,3944)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06 (https://dejure.org/2006,3944)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. November 2006 - 5 Sa 973/06 (https://dejure.org/2006,3944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVÜ-VKA § 11

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVÜ-VKA § 11
    Unbegründete Klage auf Besitzstandszulage bei Inanspruchnahme von Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 321/00

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlag - Konkurrenz

    Auszug aus LAG Köln, 30.11.2006 - 5 Sa 973/06
    Soweit die Klägerin hierzu auf die Entscheidung des BAG vom 31.05.2001 - 6 AZR 321/00 (= EzBAT § 29 BAT Nr. 29) hinweist, trifft diese nicht den vorliegenden Fall.
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Ihm stand daher die Zulage nach § 11 TVÜ-VKA nicht zu (LAG Köln 30. November 2006 - 5 Sa 973/06 - zu 1 der Gründe, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 2; Roß in Bepler/Böhle/Martin/Stöhr TVöD Stand Juni 2008 § 11 TVÜ-VKA Rn. 2d).
  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst -

    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 2007, 196; Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr,. 8; Rundschreiben der VKA zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1).

    Ihr erklärter Wille war es, ein modernes Tarifrecht zu schaffen, in dem durch eine stärkere Betonung des Leistungsprinzips attraktivere Entgeltbedingungen für jüngere Beschäftigte geschaffen und deshalb an den familiären Status gebundene Ehegatten- sowie kinderbezogene Entgeltbestandteile nicht mehr gezahlt werden sollten (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

    Zur geordneten Überleitung der Entgelte der am 01.10.2005 bei einem unter den Geltungsbereich des TVÜ-VKA fallenden Arbeitgeber Beschäftigten war die Festlegung eines Stichtages - hier September 2005 - erforderlich und kraft des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien zulässig (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.09.2007 - 6 Sa 37/07

    Kinderzuschlag, Entgeltbestandteile, Kinderbezogene Entgeltbestandteile,

    Wenig ergiebig ist dagegen die Formulierung "als Besitzstandszulage fortgezahlt", auf die das LAG Köln (Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06 -) und das Arbeitsgericht Cottbus (Urteil vom 21.03.2007 - 4 Ca 481/06 -) abstellen.

    Im Übrigen ist im Rahmen der Auslegung des § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA als Bestandteil des die Überleitung insgesamt regelnden TVÜ-VKA entgegen der etwa vom Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom30.11.2006 - 5 Sa 973/06 -) vertretenen Auffassung nicht der Sinn und Zweck des TVöD, sondern allein der des TVÜ-VKA maßgeblich (so auch Arbeitsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2007 - 5 Ca 294/06 -).

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat im Urteil vom 30.11.2006 (5 Sa 973/06) die Vorschrift des § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA in entscheidungserheblicher Weise anders ausgelegt als die erkennende Kammer.

  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 173/07

    Beschäftigte, die sich im September 2005 in Elternzeit befanden, haben bei

    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 207, 196; Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr,. 8; Rundschreiben des VKA´s zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1).

    Ihr erklärter Wille war es, ein modernes Tarifrecht zu schaffen, in dem durch eine stärkere Betonung des Leistungsprinzips attraktivere Entgeltbedingungen für jüngere Beschäftigte geschaffen und deshalb an den familiären Status gebundene Ehegatten- sowie kinderbezogene Entgeltbestandteile nicht mehr gezahlt werden sollten (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

    Zur geordneten Überleitung der Entgelte der am 01.10.2005 bei einem unter den Geltungsbereich des TVÜ-VKA fallenden Arbeitgeber Beschäftigten war die Festlegung eines Stichtages - hier September 2005 - erforderlich und kraft des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien zulässig (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage bei Elternzeit

    Durch die Bezeichnung als "Besitzstandszulage" und durch den Begriff "Fortzahlung" sowie durch das Abstellen auf den Monat September 2005 sowohl bei der Frage nach den berücksichtigungsfähigen Kindern als auch bei der Bemessung der Höhe der Besitzstandszulage haben die Tarifvertragsparteien eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es für ihre Gewährung darauf ankommt, dass im September 2005 tatsächlich die entsprechenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06, ZTR 2007, 196; Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 22.08.2006 - 9 Ca 75/06 S; ArbG Dresden, Urteil vom 09.11.2006 - 12 Ca 2640/06; ArbG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2007 - 14 Ca 177/07; Breier/Dessau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr,. 8; Rundschreiben der VKA zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1).

    Ihr erklärter Wille war es, ein modernes Tarifrecht zu schaffen, in dem durch eine stärkere Betonung des Leistungsprinzips attraktivere Entgeltbedingungen für jüngere Beschäftigte geschaffen und deshalb an den familiären Status gebundene Ehegatten- sowie kinderbezogene Entgeltbestandteile nicht mehr gezahlt werden sollten (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

    Zur geordneten Überleitung der Entgelte der am 01.10.2005 bei einem unter den Geltungsbereich des TVÜ-VKA fallenden Arbeitgeber Beschäftigten war die Festlegung eines Stichtages - hier September 2005 - erforderlich und kraft des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien zulässig (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

  • ArbG München, 07.05.2008 - 29b Ca 559/07

    Wiederaufleben von Besitzstandszulagen

    Danach sollen familienbezogene Entgeltbestandteile überhaupt nicht mehr bezahlt werden und durch die stärkere Betonung des Leistungsprinzips attraktivere Entgeltbestimmungen insbesondere für jüngere Beschäftigte geschaffen werden (LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, 5 Sa 973/06)371.4.Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und 2 TVÜ-VKA sind wirksam und verstoßen nicht gegen den in Art. 3 GG normierten allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.Zwar sind die Tarifvertragsparteien bei der tariflichen Normsetzung nicht unmittelbar an die Grundrechte gebunden, sie müssen jedoch aufgrund der Schutzpflichten der Grundrechte bei ihrer tariflichen Normsetzung den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 sowie Art. 6 GG beachten (BAG, Urteil vom 21.04.2005, 6 AZR 440/04).

    Vielmehr enthält § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA eine bewusste Regelungslücke, denn es ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien ein Wiederaufleben der Besitzstandszulage geregelt hätten, wenn sie es gewollt hätten oder sich darauf einigen hätten können.2.4.3.1.Dies ergibt sich zum einen aus dem erklärten Willen der Tarifvertragsparteien, ein modernes wettbewerbsfähiges Tarifrecht zu schaffen, in dem durch eine stärkere Betonung des Leistungsprinzips attraktivere Entgeltbedingungen für jüngere Beschäftigte geschaffen und deshalb an den familiären Status gebundene Ehegatten- sowie kinderbezogene Entgeltbestandteile nicht mehr gezahlt werden sollten (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, 5 Sa 973/06).

    Die geordnete Überleitung der Entgelte der Beschäftigten, die am 01.10.2005 bei einem unter den Geltungsbereich des TVÜ-VKA fallenden Arbeitgeber tätig waren, erfolgte durch die Festlegung des Stichtages September 2005, der kraft des Gestaltungsspielraumes der Tarifvertragsparteien zulässig ist (vgl. LAG Köln Urteil vom 30.11.2006, 5 Sa 973/06).Durch die Besitzstandregelungen des § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 TVÜ-VKA führten die Tarifvertragsparteien die Konkurrenzregelungen des § 29 Abschnitt B Abs. 6 BAT bzw. § 40 Abs. 2 und 5 BBesG fort und gewährleisteten damit, dass der Kläger im Zeitpunkt der Überleitung nicht schlechter gestellt wurde.

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

    Ihm stand daher die Zulage nach § 11 TVÜ-VKA nicht zu (LAG Köln 30. November 2006 - 5 Sa 973/06 - zu 1 der Gründe, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 2; Roß in Bepler/Böhle/Martin/Stöhr TVöD Stand Juni 2008 § 11 TVÜ-VKA Rn. 2d).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - 11 Sa 96/06

    Tarifauslegung - kinderbezogener Ortszuschlag - Elternzeit - September 2005 - zu

    Eine solche Gefahr aber wird im Hinblick darauf, dass ca. 97 Prozent der Beschäftigten in Elternzeit Frauen sind, durchaus gesehen (Hock/Kramer/Schwerdle ZTR 2006, 622 ff.; Schwerdle/Brennecker TVöD in der Praxis, S. 184; Arbeitsgericht Göttingen 22.06.2006 - 2 Ca 55/06 - a. A. LAG Köln 30.11.2006 - 5 Sa 973/06 -).

    Dies bereits deshalb, weil die Entscheidung von der des Landesarbeitsgericht Köln vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06 - abweicht.

  • LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07

    Verpflichtung eines ehemaligen Arbeitgebers zur Zahlung von Besitzstandszulagen;

    Erklärter Wille der Tarifvertragsparteien war es, ein modernes Tarifrecht zu schaffen, in dem durch eine stärkere Betonung des Leistungsprinzips attraktivere Entgeltbedingungen für jüngere Beschäftigte geschaffen und deshalb unter anderem an den familiären Status gebundene Ehegatten- sowie kinderbezogene Entgeltbestandteile nicht mehr gezahlt werden sollten (LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06 - ZTR 2007, 196).

    Zur geordneten Überleitung der Entgelte der am 01.10.2005 bei einem unter den Geltungsbereich des TVÜ-VKA fallenden Arbeitgeber Beschäftigten war die Festlegung von Stichtagen erforderlich und kraft des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien auch zulässig (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 673/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage - Elternzeit

    Ihm stand daher die Zulage nach § 11 TVÜ-VKA nicht zu (LAG Köln 30. November 2006 - 5 Sa 973/06 - zu 1 der Gründe, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 2; Roß in Bepler/Böhle/Martin/Stöhr TVöD Stand Juni 2008 § 11 TVÜ-VKA Rn. 2d).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 9/08

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 420/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2007 - 3 Sa 9/07

    Zahlung kinderbezogener Entgeltbestandteile als Besitzstandszulage an sich im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2007 - 4 Sa 791/06

    TVöD - kinderbezogener Entgeltbestandteil - Besitzstandszulage

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 209/08

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

  • LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 416/07

    Anspruch eines sich in einem unbezahlten Sonderurlaub befindlichen Arbeitnehmers

  • LAG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 Sa 214/07

    Vergütungsanspruch auf der Basis eines erhöhten Ortszuschlages der Stufe II gemäß

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2007 - 12 Sa 1241/07

    Gegenkonkurrenzklausel in Anlage 1 V AVR - Caritas Auslegung der nach der durch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08

    Nichtverhandeln beider im Termin erschienener Parteien

  • LAG Bremen, 28.02.2007 - 2 Sa 193/06

    Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Überleitung des BAT auf TVöD

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2007 - 22 Sa 1266/07

    Auslegung TVÜ-VKA - kinderbezogene Entgeltbestandteile - Elternzeit im September

  • VG Düsseldorf, 06.02.2009 - 13 K 5723/07
  • ArbG Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06

    Überleitung in den TVöD während Elternzeit und Besitzstandszulage -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.10.2007 - 19 Sa 1308/07

    Kinderbezogener Entgeltbestandteil - Ortszuschlag

  • ArbG Cottbus, 21.03.2007 - 4 Ca 481/06

    Tarifauslegung - Überleitung vom BAT-O in den TVöD - Besitzstandszulage nach § 11

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